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Betreuung und Pflege

  

Über uns

Wohnst du ganz oder teilweise Zuhause (also nicht stationär in einer Einrichtung) und wirst dadurch ganz oder teilweise durch Angehörige oder Privatpersonen betreut, hast du Anspruch auf die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI und den Entlastungsbeitrag nach § 45b SGB XI. Mit dem Beitrag aus einem dieser "Töpfe" kannst du die "Betreuungs- und Pflegekosten" für unser Angebot über die Krankenkasse finanzieren.

Diese Gelder musst du aber bei deiner Krankenkasse (am besten vor dem Angebot) beantragen. Nach dem Angebot schicken wir dir die Rechnung zu den "Betreuungs- und Pflegekosten" mit einer Abtretungserklärung, welche du unterschreiben kannst. Die unterschriebenen Abtretungserklärung mit der Rechnung kannst du dann direkt bei deiner Krankenkasse einreichen, welche dann die Zahlung dieser direkt an uns tätigt.

Weitere Informationen findest du auf der Website deiner Krankenkasse.

 

Sollten die Betreuungs- und Pflegekosten nicht oder nur teilweise durch die Krankenkasse übernommen werden, trägt sie die teilnehmende Person.
Sollte dies für die teilnehmende Person nicht möglich sein (z.B. aus finanziellen Gründen), können individuelle Lösungen vereinbart werden. Zur weiteren Lösungsfindung nimmt die teilnehmende Person nach der Anmeldung und vor dem Angebot Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf.